Enzinger Tennis & Squash GmbH (Fit & Fun Wasserburg) und Gesundheitszentrum Dorfen GmbH (Fit & Fun Dorfen, Fit & Fun MyFit Dorfen), nachfolgend „Studio“.
1.1. Das Mitglied ist zur Nutzung der Kraft- & Ausdauergeräte und des Umkleidebereiches innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten, berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag (Punkt 3.1.) enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote (wie z.B. Solarium, Getränke, Wellness, Gruppentrainings, u.a.).
1.2. Kostenpflichtige Zusatzleistungen und Zusatzabos, die als solche jeweils gekennzeichnet und ausgepreist sind (z.B. Solarium, Getränkeflatrate, Wellness, Gruppenkurse, u.a.), haben eine einmalige 14-tägige kostenlose Testphase, innerhalb derer das Zusatzabo täglich schriftlich stornierbar ist. Wird kein Storno ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung nach der kostenlosen Testphase. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind monatlich schriftlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Zusatzabos werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert. Der jeweilige Leistungsumfang wird auf den Belegen und Vereinbarungen, sowie den Aushängen kommuniziert.
1.3. Kostenlose Testphasen werden nur einmalig pro Person gewährt.
1.4. Die jeweilige Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
1.5. Für minderjährige Mitglieder unterzeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
1.6. Das Mitglied hat sich unaufgefordert vor dem Betreten des Studios mit seiner Mitgliedskarte auszuweisen. Der Zugang wird nur bei gültigem Vertrag und ohne Zahlungsrückstände gewährt. Bestehen Zahlungsrückstände können diese gleich vor Ort am X-Cash Automaten beglichen werden.
2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jedem der Vertragspartner monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
2.2. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag kann also nicht mehr trainiert werden.
2.3. Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
2.4. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.
3.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten (siehe umseits): Eine Einmalzahlung für das „Startpackage“: Dieses beinhaltet die jeweilige Studio-Clubkarte, das Club Booklet und ein Startguthaben auf das Clubkonto. Diese Einmalzahlung wird nach der Testphase per Sepa-Lastschrift eingezogen. Die Einmalzahlung des „Startpackage“ wird im Falle eines Rücktritts bzw. Stornos der Mitgliedschaft, innerhalb der Testphase, auf das Bankkonto des Mitglieds rückerstattet. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum umseits vereinbarten Zahlungsbeginn fällig (nach der kostenlosen Testphase), in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats im Voraus. Die jährliche Verwaltungsgebühr ist erstmals zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in der Folge dann jährlich. Die jährliche Verwaltungsgebühr dient der Zurverfügungstellung der digitalen Mitgliederverwaltungs- und Mitgliedermanagementplattformen (Studioapp, Mitgliederbereich, Zusatzabo-Terminal im Club).
3.2. Das Mitglied hat seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen, ansonsten wird für jede Mahnung 8,- Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
3.3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Das Studio ist berechtigt, durch einseitige Erklärungen mit einer Frist von 1 Monat, jährlich einmal den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Als obere Grenze für die Erhöhung gilt die prozentuale Erhöhung des allgemeinen, vom Bundesamt für Statistik ermittelten und veröffentlichten Verbraucherindex (Index 2015 = 100), seit Beginn der Mitgliedschaft bzw. seit der letzten Erhöhung. Beträgt das jeweilige, einzelne Erhöhungsverlangen mehr als 10 %, kann das Mitglied die Mitgliedschaft vom Erhalt des Erhöhungsverlangens an bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung außerordentlich, ohne Einhalt einer Frist kündigen. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
3.4. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht sich die Trainingsgebühr adäquat.
Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter dem nachfolgenden beiden Punkten beschriebenen Vertragsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die vom Studio gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der jeweils beschriebenen Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt.
4.1. Die Vertragsabschlussprozedur
4.1.1. Es wird eine Übersichtsfeld „In welchem Club möchtest du trainieren?“ angezeigt, in dem der jeweilige Club und Standort auszuwählen ist, bei dem die Mitgliedschaft abgeschlossen werden möchte. Durch Auswählen des gewünschten Clubs und anklicken der Schaltfläche „Weiter“ wird die Auswahl bestätigt.
4.1.2. Es wird eine Übersichtsfeld „In deinem Abo ist bereits folgendes enthalten:“ angezeigt, in welcher die grundlegenden Vertragsinhalte stichpunktartig angezeigt werden.
4.1.3. Anklicken der Schaltfläche „weiter“
4.1.4. Im Anschluss muss die E-Mail-Adresse ausgefüllt werden
4.1.5. Anklicken des Feldes „weiter“
4.1.6. Danach müssen sämtliche Datenfelder mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden
4.1.7. Anklicken des Feldes „weiter“
4.1.8. In weiterer Folge müssen die Zugangsdaten für den Online-Account, welcher zur Eigenverwaltung der Mitgliedschaft notwendig ist, festgelegt werden.
4.1.9. Anklicken des Feldes „weiter“
4.1.10. Danach müssen sämtliche Datenfelder für das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden, von dem in weiterer Folge sämtliche Beiträge abgebucht werden.
4.1.11. Anklicken des Feldes „weiter“
4.1.12. Auf der anschließenden Seite erhalten Sie eine Übersicht der Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Datenschutzbedingungen, welche durch Anklicken des Kontrollfeldes bestätigt und akzeptiert werden müssen.
4.1.13. In weiterer Folge erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Auswahl und der von Ihnen angegebenen Daten und sämtlicher Kosten.
4.1.14. Durch Anklicken der Schaltfläche „Antrag abschicken“ werden Ihre Daten bestätigt. In weitere Folge erhalten Sie an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit dem Vertrag sowie den Allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen. Durch Anklicken der Schaltfläche „Mitgliedschaft aktivieren“ in der E-Mail, wird die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen.
4.1.15. Sie können nun im Mitgliederbereich Ihre angegebenen Daten erneut überprüfen und gegebenenfalls auch ändern.
4.1.16. Sollten Sie keine Aktivierungsemail bekommen, müssen Ihre angegeben Daten vorab manuell von der Mitgliederverwaltung überprüft werden. Sobald dies erfolgte, bekommen Sie die E-Mail zur verbindlichen Aktivierung der Mitgliedschaft.
4.1.17. Nach Abschluss des Bestellvorgangs übersenden wir Ihnen den Vertragstext unmittelbar als pdf-Datei. Vom jeweiligen Studio wird der Vertragstext ebenfalls gespeichert, sodass er jederzeit ergänzend angefordert werden kann.
4.2. Die Vertragsabschlussprozedur für sonstige Vertragsangebote (Add-Ons) gestaltet sich wie folgt:
4.2.1. Mit Drücken der Schaltfläche „Login“ und Identifikation mit der Mitgliedskarte gelangt man zur Übersicht der Add-Ons.
4.2.2. Auswahl des gewünschten Vertragsangebotes durch Anklicken des betreffenden Auswahlfeldes. In der anschließenden Übersichtsseite erhalten Sie eine Übersicht der Bedingungen sowie einer Produktbeschreibung.
4.2.3. Anklicken des Feldes „Jetzt Buchen“ und erneute Identifikation mit der Mitgliedskarte.
4.2.4. Der Vertrag kommt mit dem Klick auf das Feld „Ohne Werber fortfahren“ oder durch die Identifikation mit der Mitgliedskarte des Werbers zustande und Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Bestätigung sowie die Vertragsbedingungen auf die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
5.1. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des jeweiligen Studios weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.
5.2. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.
5.3. Das Mitglied wurde vom Studio darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining (z.B. der von den gesetzl. KK mit 80 – 100% geförderte Präventionskurs „Fitnessführerschein“) gebucht werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt. Das Booklet wird dem Mitglied zum Trainingsstart übergeben.
Änderungen von Daten, z.B. des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem jeweiligen Studio unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden.
8.1. Das jeweilige Studio haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die dem jeweiligen Fit & Fun-Club zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden dem jeweiligen Studio unverzüglich anzuzeigen.
8.2. Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsablauf für die Dauer der Ausfallzeit, weiter zu trainieren.
Wir versichern, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen halten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet sowie im Rahmen der Kundenadministration an unseren Dienstleister, die Firma Hectors Welt GmbH (Abteilung ZMV) übermittelt. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur vom jeweiligen Fit & Fun-Club genutzt.
10.1. Das Vertragsverhältnis kann vom jeweiligen Studio mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Benutzer eine strafbare Handlung im Studio begangen hat, wegen Nichtbefolgung von Anweisungen des Studiopersonals, wegen Personen- oder Sachschäden, die durch den Nutzer verursacht werden oder der Benutzer gegen die Hausordnung oder Club-Regeln gemäß dem Club-Booklet verstößt.
10.2. Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzung, etc. mindestens 1 Monat an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Hinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, stillgelegt. Die Stilllegung verlängert das Vertragsende um den ausgesetzten Zeitraum. Es muss die voraussichtliche Dauer der Pause angegeben werden. Stilllegungen sind maximal bis zum Ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.
10.3. Die Kundenadministration ist an die externe Dienstleisterin Hectors Welt GmbH, Abteilung Z-M-V, ausgelagert.
10.4. Die Weitergabe der Clubkarte an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 360,- Euro belegt und hat den sofortigen Ausschluss aus allen Fit & Fun-Clubs zur Folge.
10.5. Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen respektive unsere Hausordnung, welche zur außerordentlichen Kündigung berechtigten, hat das Mitglied an uns eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 zu entrichten.
10.6. Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Studio ist untersagt.
Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
(1) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung (Mitgliedschaft des jeweiligen Studios) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem
Fit & Fun Wasserburg, Enzinger Tennis & Squash GmbH, Geschäftsführer: Hans Enzinger, Alkorstraße 10, 83512 Wasserburg, E-Mail: vertragsverwaltung@fitfun.de
Fit & Fun Dorfen, Fit & Fun MyFit Dorfen, Gesundheitszentrum Dorfen GmbH, Geschäftsführer: Hans Enzinger, Alkorstraße 10, 83512 Wasserburg, E-Mail: vertragsverwaltung@fitfun.de
mittels einer eindeutigen Nachricht (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden und entsprechend ausfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(2) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieser Vereinbarung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben. Haben Sie kostenpflichtige Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.
(3) Widerrufsformular
Senden Sie das korrekt ausgefüllte Formular an:
Fit & Fun Vertragsverwaltung, Geschäftsführer: Hans Enzinger, Alkorstraße 10, 83512 Wasserburg, E-Mail: vertragsverwaltung@fitfun.de
Hiermit widerrufe ich die von mir abgeschlossene Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Studios.
Tarif abgeschlossen am und im Studio (Standort)
Name des Kunden
Anschrift des Kunden (Adresse, PLZ und Ort)
Datum und Unterschrift des Kunden